Mitteilung an die Presse, 31.7.2005
Zum 60. Jahrestag:

DIE HIMMLISCHEN VIER fordern am Reichstag:

POTSDAMER ABKOMMEN ERFÜLLEN!

Potsdamer Abkommen erfuellen!Heute, am 31. Juli 2005, trafen vor dem Haupteingang des Reichstagsgebäudes - in viertelstündigem Abstand - die Fahnen der Unterzeichnermächte des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 ein: die Fahne der USA, dann die Fahnen Großbritanniens, Frankreichs (das das Abkommen im Nachhinein unterzeichnet hatte) und die der Sowjetunion. Ein Transparent wurde entrollt: POTSDAMER ABKOMMEN ERFüLLEN!

Mit der Aktion verwies das Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" auf die im Potsdamer Abkommen festgelegten Bedingungen, unter denen dieses Land Deutschland für sein Volk und seine Nachbarn erträglich wäre, darunter: Kein Militarismus, keine Faschisten, keine Angriffsarmee, keine Rüstungsindustrie und keine Monopole. Zum 60. Jahrestag des Abschlusses in Potsdam ist daran zu erinnern, daß es all dies wieder hierzulande gibt, und daß die Verwirklichung des Potsdamer Abkommens noch zu erfüllende Aufgabe ist.

PolizeiaktionWährend die Menschen in der Besucherschlange vor dem Reichstagsgebäude die Aktion wie die Rede des Aktionsbüros aufmerksam verfolgten, wollten weder die Polizei des Reichstagsgebäudes noch die Berliner Polizei diese Mahnung hinnehmen. Erstere zwang die Teilnehmer der Aktion vom Haupteingang des Gebäudes in den Bereich der letzteren, also auf die Treppe unterhalb der Rampe, wo aber ebenfalls nicht an den 2. August 1945 erinnert werden sollte. Die Fahnen der Anti-Hitler-Koalition wie das Transparent wurden - die Fahne der Sowjetunion voran - von der Berliner Polizei gewaltsam über den Platz gezerrt und beschlagnahmt, von den Teilnehmern der Aktion die Personalien festgestellt.

Abschließend besuchten die Vertreter des Aktionsbüros "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" das Gelände des Holocaust-Mahnmals, die Erinnerung an das, was mit Waffengewalt niedergeschlagen werden mußte, damit das Potsdamer Abkommen überhaupt geschlossen werden konnte . Eskortiert von der Berliner Polizei, die sich nicht zu schade war ihre Bewachung an diesem Ort des Gedenkens fortzusetzen.

Die internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER", am 60. Jahrestag des Sieges über Hitlerdeutschland von Polizei und Senat von Berlin verboten, ist nun zum 61. Jahrestag dieses Sieges in Mai 2006 geplant.

Mitteilung an die Presse, 4.7.2005

Angesichts der Tatsache,

- daß alle Augen, wenn sie überhaupt auf etwas gerichtet sind, auf die Neuwahlen zum Bundestag gerichtet sind

- daß sich so kurz vor diesen wahrscheinlichen Neuwahlen offensichtlich kaum ein Mensch für das Potsdamer Abkommen und damit für die ungeheure Chance interessiert, die die Antihitlerkoalition mit diesem Abkommen dem Volk in Deutschland eingeräumt hatte; und somit dafür, wieviel an Demokratie in Deutschland nötig ist, damit dieses Land von seinen Nachbarn ertragen werden kann

- daß gerade nach den Verboten des 7., 8. und 9. Mai die große internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" zu wichtig für allenfalls dilatorische Kenntnisnahme ist

- daß die "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten" die Nutzung des Cecilienhofes, also des Ortes der Verhandlungen über das Potsdamer Abkommen zum Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus am 8. Mai begrüßt, nicht aber zum 60. Jahrestag des Potsdamer Abkommens am 1. August

wird "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" im Ganzen nicht am 31. Juli und 1. August auf den Straßen und in der Luft in Berlin und Potsdam zu sehen sein. Zur Kenntnis zu nehmen werden die HIMMLISCHEN VIER freilich sein, 24 Stunden am Tag. Durch eine Rundfunkübertragung der Verhandlungen des Potsdamer Abkommens (ab 7. Juli auf 95,2 MHz in Potsdam und im Internet unter www.himmlischevier.de/Radio/). Unser Ziel ist, die Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" zum nächsten Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus im Jahr 2006 durchzuführen.

Diese Abfolge hat auch ihre Vorteile: Dann warnt die Aktion davor, was uns in Zukunft wieder blühen mag, wenn wir die Maßstäbe, die das Potsdamer Abkommen setzt, nicht beherzigen.

Denn die Aktion besteht ja nicht nur daraus, daß zwei sowjetische Panzer den immer wieder ausgegrabenen deutschen Soldaten aus Bertolt Brechts "Legende vom toten Soldaten" in Gewahrsam nehmen, ihn Veteranen der Siegermächte des zweiten Weltkriegs übergeben, die ihn in Potsdam ein für alle Mal eingraben wollen. Sondern ihr spektakulärer Höhepunkt wird die Bombernacht über Potsdam sein. Wo ein Bomber über der Stadt auftaucht, der Luftschutzalarm auslösen wird und Flakscheinwerfer verzweifelt den Himmel absuchen werden ...

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10.6.2005 Pressemitteilung

Neues von den "Himmlischen Vier"

Sitz des Aliierten Kontrollrats Die sowjetischen Panzer werden mit dem in Gewahrsam genommenen deutschen Soldaten am 31. Juli nicht direkt vom Reichstag nach Potsdam fahren. Sie werden einen Umweg nehmen. Dieser wird sie zum Sitz des Alliierten Kontrollrats führen, dem früheren und heutigen Kammergericht Berlin, in welchem Roland Freisler gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 gewütet hatte.
Der Kontrollrat wurde am 5. Juni 1945 ins Leben gerufen und tagte, nach längerer Pause, das letzte Mal im Dezember 1989. Die 4 Mächte waren von der UdSSR zusammengerufen worden, um sich der drohenden Annexion der DDR durch die BRD entgegenzustellen.
Eine neuerliche Sitzung des Kontrollrats im Januar 1990 wurde von Frankreich und Großbritannien gutgeheißen, während der Vertreter des Außenministerium der BRD, Kastrup, den Zugang zum Kontrollratsgebäude verwehren wollte.
So nahmen die Dinge ihren Lauf, woran im 60. Jahr nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus auch erinnert werden soll.

Die Kundgebung vor dem Sitz des Alliierten Kontrollrats in Berlin-Schöneberg (Kleistpark) wird am 31. Juli um 17 Uhr beginnen. Die weiteren Stationen der Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" ist dem beiliegenden Aktionsplan zu entnehmen.

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9.5.2005

Keine Demokratie am Tag für Demokratie.

Sie werden die HIMMLISCHEN VIER nicht los!

Auf nach Berlin und Potsdam am 31. Juli / 1. August!

Und dafür wurde Brecht verboten!? Dafür durfte in Berlin die Würdigung des 60. Jahrestags der Befreiung durch "DIE HIMMLISCHEN VIER" nicht zu sehen sein!?

Der Berliner Senat rief Hunderttausend, und viele Dutzend kamen. Zu einem "Tag für Demokratie", der ein getreues Bild des Zustands dieser Demokratie der BRD gab. Dafür wurde Brecht, wurde die große internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" in Berlin verboten: Für die Gemeinschaft von Regierenden und ihrem politischen Personal wie Stoiber, Merkel und Müntefering etc., Unternehmerverband, CDU/CSU, Konrad-Adenauer-Stiftung, SPD und Bundeswehr, einem halben Meter Bratwurst neben einem Schild "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Für die Anbetung zweier Videoleinwände. Für die Übertragung einer Rede des Bundespräsidenten (die sehen konnte, wer wollte, im eigenen Wohnzimmer), der davon sprach, daß Deutschland mit "Lemberg", "Breslau" einen Teil seiner selbst verloren habe, und der damit am Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus den Sieg der Alliierten relativierte und die Nachkriegsordnung in Frage stellte.

Am Tag der Befreiung gab es die Befreier nicht. Die Millionen kamen nicht vor, die ihr Leben gaben, um das deutsche Volk vom Faschismus zu befreien, es wurde ihnen kein Dank gespendet, keine Erinnerung bewahrt. Die angereisten Veteranendelegationen und Abordnungen der Alliierten aus der ehem. Sowjetunion, aus den USA, Großbritannien, Frankreich und Polen und die der Opfer der Judenverfolgung aus verschiedenen Ländern waren nicht Bestandteil des "Tags für Demokratie" des Senats. Was 14 Tage zuvor in Torgau möglich war. Und noch die Kranzniederlegung am sowjetischen Ehrenmal wurde von bundesdeutscher Regie zur Darstellung neuer europäischer Rangordnung, bei der sich z.B. die deutsche Polizeidelegation vor die würdige Abordnung des ersten Opfers des deutschen Krieges, der polnischen Kriegsveteranen, in die Reihe drängelte.

Demokratie fand nicht statt am "Tag für Demokratie". Die Befreier vom Hitlerfaschismus kamen nicht vor am Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus.

Genau dafür wurde Brecht, wurde eine internationale Antikriegsaktion zu Lande und in der Luft rechtswidrig verboten!

Was am 7. Mai begonnen wurde, erhielt seine Steigerung am 8. Mai. Der Senat sah nur einen Gegner (die Faschisten waren es nicht). Es war "Das Begräbnis oder die HIMMLISCHEN VIER". Und mit ihnen das bürgerliche Recht, und insbesondere das Grundgesetz.  Senat und Polizei würdigten den 8. Mai, indem sie jedes Transparent, jedes Plakat des Platzes verwiesen oder beschlagnahmten, das das Verbot der HIMMLISCHEN VIER bekanntmachte und darüber aufklärte. Eine angemeldete Spontankundgebung gegen das Verbot der "Himmlischen Vier" wurde rechtswidrig aufgelöst. Dutzende Unterstützer der Aktion wurden des Platzes verwiesen, ihre Personalien aufgenommen. Dutzende Verstöße nicht nur gegen das Versammlungsrecht, sondern gegen den Artikel 8 des Grundgesetzes; die Freiheit der Versammlung, die Freiheit der Kunst, die Freiheit der Meinungsäußerung – sie waren von den Berliner Behörden suspendiert, zumindest für DIE HIMMLISCHEN VIER und zumindest an diesem 8. Mai 2005.

In Potsdam dagegen war es anders. Hier, wo das Verwaltungsgericht gegen die Behörden klargestellt hatte, daß die Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" in allen Bestandteilen zuzulassen sei, hier konnten Kundgebungen der Aktion stattfinden (am 8. und 9. Mai), auf denen unter anderem den Behörden von Berlin und Potsdam mitgeteilt wurde, was sie am Morgen des 9.5. auf ihren Schreibtischen vorfanden: "Sie werden uns nicht los!" Die Himmlischen Vier werden in Berlin und Potsdam sein, weil Verbote sie nicht aufhalten.

Noch am Abend des 8. Mai wurden bei den Versammlungsbehörden in Berlin und Potsdam alle Stationen der Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" von den Initiatoren der internationalen Antikriegsaktion und ihrer Vertretung, dem Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" versammlungsrechtlich angemeldet. Der Termin wird sein:

31. Juli 2005, Berlin

1. August 2005, Potsdam

Also an den Tagen, da 1945 der Sieg der Befreiung vom Hitlerfaschismus von den Alliierten in ein völkerrechtliches Dokument gegossen wurde, das Potsdamer Abkommen. Es ist dies der 60. Jahrestag des Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens, also jenes Abkommens, mit dem durch die Antihitlerkoalition, durch die gegen Deutschland vereinten Nationen den Deutschen noch einmal eine große Chance gegeben wurde, als Voraussetzung einer Zukunft ohne Faschismus, Militarismus und deutschen Krieg. Hätte es noch eines Beweises bedurft, daß diese Chance bisher nicht genutzt, ja, daß sie verspielt wurde – dieser andere 60. Jahrestag, der Jahrestag der Befreiung, er hat es bewiesen!

Dieses Land wird "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" ertragen müssen, wenn die Zukunft besser werden soll als die Gegenwart.

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7.5.2005

Was am "Tag für Demokratie" in Berlin nicht stattfinden darf - ist Demokratie

Senat und Polizei von Berlin setzen weiter alles daran, daß die Hauptstadt die internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" nicht bekomme. Nicht nur, daß diese Aktion, in Potsdam vom Verwaltungsgericht erlaubt, in Berlin von Senat und Verwaltungsgerichten verboten bleibt. Auch jeglicher Hinweis auf das Verbot soll verboten sein! Flugblätter der "Himmlischen Vier" sollten am 7.5. am Brandenburger Tor und am Reichstag nicht verteilt werden dürfen. Flugblatterteiler wurden des Platzes verwiesen. Transparente und Tafeln, auf denen auf das Verbot aufmerksam gemacht wurde, wurden beschlagnahmt. Die an Ort und Stelle erfolgte Anmeldung einer Spontankundgebung wurde rechtswidrig nicht zur Kenntnis genommen. Auch nachdem wenigstens die Verteilung von Flugblättern durchgesetzt wurde, versuchte die Polizei immer wieder, diese Verteilung zu verhindern.

Senatssprecher Donnermeyer erklärte wörtlich: "Sie haben uns mit Prozessen überzogen, Sie werden verstehen, daß unsere Toleranz Ihnen gegenüber erschöpft ist."

Nun geht es hier nicht um die Toleranz der Herren Wowereit, Donnermeyer und Co. Diese Toleranz hat, was Demokratie anbelangt, gefälligst unendlich zu sein. Es geht um einen Umgang Berliner Behörden mit Demokratie, wie sie "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" nunmehr hinlänglich enthüllt hat. Diese Demokratie in Berlin heißt: Was in Berlin Demokratie ist, bestimmt der Senat, der, man muß ab und an daran erinnern, von SPD und PDS gestellt wird. Das bekamen übrigens auch drei junge Frauen zu spüren, die der Entlastungsstraße verwiesen wurden, weil sie dort mit aufgesetzten Scheuklappen und Schildern mit der Aufschrift "Oh wie schön ist Demokratie" entlangspazierten. Begründung: Solche Auffassung vertrage sich nicht mit der Veranstaltung des Senats.

Ein weiteres Beispiel: Der Antikriegsaktion wurde vom Verwaltungsgericht Berlin die Nutzung zweier Flächen vor dem sowjetischen Ehrenmal am Tiergarten untersagt. Begründung: Das Gelände des Ehrenmals berge auch die Gebeine sowjetischer Soldaten, und es sei mit der Würde des Ortes unverträglich, dort zwei sowjetische Panzer zur Ehrung und Mahnung aufzustellen. Nun zeigt die offizielle Bilderausstellung am selben Ehrenmal ein Foto Nr. 25, auf dem Bundeswehrsoldaten zu sehen sind, wie sie im Jahre 1995 genau die von uns beanspruchte Stelle mit Preßlufthämmern aufstemmen. Unterstellt man der Bundeswehr nicht Totenschändung, hat also das Verwaltungsgericht schlicht gelogen.

Drittes Beispiel: Angeblich findet der "Tag für Demokratie" ja statt, um die Nazidemonstration zu verhindern. In Wahrheit wird durch Umgehung bestehenden Rechts sichergestellt, daß die Nazis demonstrieren dürfen. Mit der Senatsveranstaltung wurde, wir wiederholen es, das Verbot der "Himmlischen Vier" begründet. Das Erstanmelderecht gelte nicht, wo die Obrigkeit Straßen und Plätze für sich reklamiere. Am 6.5. erreichte die Anmelder der Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" ein Bescheid der Berliner Polizei, daß sie auch den Platz vor der Neuen Wache nicht nutzen könnten. Begründung: dort würden die Faschisten demonstrieren, und die hätten das Erstanmelderecht. Das ist zum einen auch wieder eine glatte Lüge, denn die Erstanmeldung war im Oktober 2004 von der Antikriegsaktion vorgenommen worden. Zum anderen und wichtigeren aber: Das Anmelderecht gilt für Faschisten am 8. Mai in Berlin, für Kriegsgegner und Antifaschisten gilt es nicht. Das Versammlungsrecht gilt für Faschisten in Berlin, für Kriegsgegner und Antifaschisten gilt es nicht. Das ist die Demokratie des SPD/PDS-Senats und der Polizeibehörde. Wie recht wir doch hatten, als wir schon vor Wochen dem Senat und den Behörden in Berlin ein - gelinde gesagt - vordemokratisches, wilhelminisches, ein unhaltbares und despotisches Rechtsverständnis attestierten.

 

Der Eilantrag der internationalen Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" auf Nutzung des Reichstagsgebäudes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde am 6.5. dort negativ entschieden. Damit bleibt die Aktion in allen ihren Stationen am 8. Mai in Berlin verboten. Aber weder diese Verbote noch die Rechtsbrüche der Berliner Behörden werden verhindern, daß dieses Land "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" bekommt. Sie werden uns nicht los! Auf zum 60. Jahrestag des Potsdamer Abkommens! In Berlin am 31. Juli 2005 / in Potsdam am 1. August 2005.

 

 

Weitere Informationen für die Presse

Stefan Eggerdinger, Telefon 0178-3593841

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PDF4.5.2005

In Potsdam - das Verbot aufgehoben

Eineinhalb Jahre, nachdem der Stadt Potsdam die große internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" angekündigt wurde, und vier Tage vor Beginn der Aktion am 60. Jahrestag des Sieges über den Hitlerfaschismus hat das Verwaltungsgericht Potsdam (Beschluß vom 4.5.2005, Az. 3 L 261/05) es der Stadt Potsdam ins Stammbuch geschrieben: Daß ihr Versuch, den "Himmlischen Vier" das Versammlungsrecht zu verweigern und mit einer Sondernutzungsauflage und verweigerung nach der anderen die öffentliche Versammlung mit Kunstcharakter zu verunmöglichen - daß dieser Versuch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht stellt im Wege einstweiliger Anordnung fest, "daß es sich bei der ... angemeldeten Veranstaltung unter dem Titel 'Legende vom toten Soldaten / Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER' um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel handelt." Punkt für Punkt zählt das Verwaltungsgericht die Stationen der Aktion in Potsdam auf und bescheinigt ihr den Schutz sowohl des Artikels 8 (Versammlungsfreiheit) wie des Artikels 5 (Kunstfreiheit) des Grundgesetzes. Damit ist in Potsdam erlaubt: Der Flug der alliierten Weltkriegsbomber über der Stadt, der Abwurf von Flugzetteln zur Mahnung vor dem erneuten Krieg von deutschem Boden aus, die Kundgebung am Nauener Tor, die Ehrung des Heroismus der Sowjetsoldaten durch die Auffahrt zweier sowjetischer Panzer, das Geleit von Veteranen des Kampfes gegen Hitlerdeutschland aus der ehemaligen Sowjetunion, den USA, aus Großbritannien und aus der französischen Resistance für den toten deutschen Soldaten vom Schloß Cecilienhof bis zu seinem - hoffentlich endgültigen - Grab an der Stelle, wo einst die Garnisonkirche stand, und natürlich das Begräbnis des Soldaten an dieser Stelle.
Es bedurfte des Eingreifens des Verwaltungsgerichts, der Stadt Potsdam Demokratie einzubleuen. Damit gilt das Grundgesetz - vorläufig - in Potsdam. In Berlin freilich gilt es - bis jetzt nicht.

... in Berlin verboten
Wie Senat und Verwaltungsgerichte in Berlin die Demokratie demontieren

In Berlin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin, ebenfalls am 4. Mai, beschlossen, alle durch den Senat von Berlin erwirkten und vom Verwaltungsgericht Berlin bestätigten Verbote der Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" zu bestätigen (Az. OVG 1 S 39.05) Es bekräftigt damit die Aufhebung bürgerlichdemokratischen Rechts in Berlin zum 60. Jahrestag der Niederschlagung des äußersten Verbrechens gegen die Demokratie, des deutschen Faschismus.
"Der Wille des Führers setzt das Recht." So aufs äußerste zugespitzt formulierten die Hitlerfaschisten, was in der Tat die Aufhebung bürgerlicher Demokratie ist: Die Exekutive erklärt und definiert in ihren Handlungen, was Recht ist. Ob er es weiß oder nicht, ob er es will oder nicht - wie weit weg ist der Senat von Berlin, wie weit entfernt sind die Verwaltungsgerichte in Berlin noch von dieser Aufhebung der Demokratie? Was in Berlin zu diesem 8. Mai stattfindet ist die Verkehrung des 8. Mai in sein Gegenteil, ist die Leugnung jeglicher Lehre aus dem Sieg über den Faschismus. Es geht darum, aber eben nicht nur darum, "wer zuerst da war" mit seiner Anmeldung. "Zuerst da" war auf jeden Fall die internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER". "Zuerst da" waren eine Reihe weiterer antifaschistischer Aktionen. Der Senat von Berlin hat sie alle vom Tisch gewischt (der Faschistenaufmarsch ist erlaubt, "das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" ist verboten!) mit seinem Beschluß, einen von der Obrigkeit ausgerufenen "Tag für die Demokratie" zu begehen. Das ist Rechtsbruch. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahr 1985 (BrokdorfUrteil) das demokratische Recht des Volkes festgestellt, bei Versammlungen Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung unbeeinflußt von der Obrigkeit festzulegen. (BVerfG NJW 1985, 2395 [2397]) Das Verwaltungsgericht Berlin, das dem Senat Recht gibt, verstößt gegen dieses Urteil, indem es sich weigert, den Kern der Sache überhaupt zu behandeln: "Auf die Tragweite des sog. Erstanmelderprivilegs - insbesondere bei dem vom Antragssteller problematisierten Zusammentreffen von privat und staatlich initiierten Versammlungen - braucht dabei im vorliegenden Zusammenhang nicht grundsätzlich eingegangen zu werden." (Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26.4.05, VG 1 A 61.05) Die Exekutive setzt das Recht - punktum.
Damit nicht genug mit dem Rückfall in unsägliche deutsche Tradition. Nachdem eben dieses Verwaltungsgericht der Bundestagsverwaltung Recht gegeben hat bei ihrer Weigerung, ein "dem deutschen Volke" gewidmetes Gebäude diesem Volk für eine Versammlung mit Kunstcharakter zur Verfügung zu stellen, begründet es mit eben diesem Verbot die weiteren Verbote: "... steht bis heute nicht fest, ob die Veranstaltung des Antragstellers überhaupt so wie von ihm konzipiert stattfinden kann, nachdem der Deutsche Bundestag eine für das Projekt essentielle Einbeziehung des Reichstagsgebäudes abgelehnt hat und der hiergegen gerichtete Eilantrag vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen wurde". Sah so nicht schon einmal der Weg in die Liquidierung bürgerlichen Rechts aus? Zuerst das Verbot von Taten und Schriften. Weil Taten und Schriften verboten waren, wurden die Organisationen verboten, die so handelten und schrieben. Weil ihre Organisationen verboten waren, wurden die Menschen verfolgt und eingekerkert, die diesen Organisationen angehörten. Ein Verbot begründet das nächste. Daß genau ein solches "Rechtssystem" nie wieder möglich sein darf in diesem Land - ist das nicht eine der wichtigsten Lehren aus dem 8. Mai 1945? Die Aktionen der Antifaschisten werden verboten zugunsten eines "Tags für die Demokratie", der die Befreiung vom Faschismus zum Verschwinden bringen soll. Gefeiert wird mit dem Unternehmerverband, also mit den Kriegsgewinnlern von damals, und schon im Aufruf des Senats zum "Tag für die Demokratie" werden die Täter zu Opfern gemacht, wird das Potsdamer Abkommen zum Unrecht erklärt, wird das Deutschland, das ernst gemacht hatte mit dem Potsdamer Abkommen, verhöhnt und zur Diktatur erklärt, die mittels einer Annexion gestürzt werden mußte: "Das Unrecht der Vertreibung und das Leid der Flüchtlinge waren Folgen des von Deutschland begonnenen Krieges, und erst mit dem Fall der Mauer und der friedlichen Wiedervereinigung wurden Freiheit und Demokratie in ganz Deutschland Realität."
Dafür darf "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" nicht stattfinden. Nicht die Mahnung des toten deutschen Soldaten aus Brechts Gedicht "Legende vom toten Soldaten" im Reichstagsgebäude, nicht die Ehrung des Heroismus der Sowjetsoldaten am Mahnmal am Tiergarten, nicht der Zug der HIMMLISCHEN VIER durch das Brandenburger Tor und zur Neuen Wache. Nicht die Ehrung der Veteranen des Kriegs gegen Hitlerdeutschland aus der ehemaligen Sowjetunion, den USA, aus Großbritannien und der Resistancekämpfer Frankreichs.
Das Verbot der Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" in Berlin ist ein politisches Verbot. Es geht nicht mehr um die einzelne Straße, den einzelnen Aufführungsort. Das Aktionsbüro wird gegen diese Verbote bis in die letzte Instanz gehen, also bis zum Bundesverfassungsgericht. Es strengt ein Eilverfahren gegen das Verbot der Ehrung der sowjetischen Soldaten am Ehrenmal am Tiergarten an. Es kämpft weiter um die Nutzung des "befriedeten Bereichs" am Reichstag, der Rampe und des allen Besuchern zugänglichen Foyers des Reichstagsgebäudes. Durch Verbote werden sie uns nicht los!
Denn die zentrale Lehre des 8. Mai ist: Daß die Deutschen nicht taten, was die Millionen aus anderen Ländern taten, ihr Leben einzusetzen für die Befreiung vom deutschen Faschismus, das ist die dunkelste Geschichte des deutschen Volkes selbst.

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PDF3.5.2005

Trotz Verbot - Der tote deutsche Soldat liegt vor dem Reichstag

Wenn es nach den Berliner Behörden ginge, dann würde der tote deutsche Soldat aus Bertolt Brechts "Legende vom toten Soldaten" nirgends und zu keiner Zeit im Berlin des Jahres 2005 auftauchen.

Seit dem 02.12.1990 in Berlin umherirrend, schickt sich die internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder die Himmlischen Vier" an, den toten Soldaten ein für alle mal zu begraben.
Der Versuch, dieses würdige Gedenken zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus zu verbieten, hat darauf keinen Einfluss.
Der tote Soldat irrt trotzdem durch Berlin. Daran können weder die Berliner Behörden, die Bundestagsverwaltung, das Verwaltungsgericht Berlin oder die Innenbehörde etwas ändern. Dass der tote Soldat durch Berlin irren muss, ist eben diesen Herren geschuldet.

Auf einem Pferd vor dem Reichstag Soldat vor dem Reichstag

Am Nachmittag des 02.05.2005 (dem 60. Jahrestag der Befreiung Berlins) lag der tote Soldat auf den Stufen des Reichstages. Von einem Pferd direkt auf die Rampe des Reichstags getragen, fiel der immer wieder Ausgegrabene vom Pferd und landete tot auf den Stufen. Auf den Stufen des Reichstag

Der tote Soldat hat sich über das Verbot, an die von diesem Lande begonnenen Weltkriege zu erinnern, hinweggesetzt. Er lag vor dem Reichstag, als Warnung vor solch einem Krieg. Reichstag-Besucherschlange

Das schleunigst aufgefahrene Polizeiaufgebot, dem es nicht zu peinlich war, dem toten deutschen Soldaten die Ingewahrsamnahme anzudrohen, hat ihn nur bestätigt:
Er wird wieder vor dem Reichstag liegen - trotz Verboten - so oft es notwendig ist.

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PDF28.4.2005

So sieht der "Tag für die Demokratie" aus:
Antikriegsaktion Versammlungsrecht verweigert - Die Nazis dürfen demonstrieren
Verwaltungsgericht Berlin weist Antrag der Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" ab

Die internationale Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER", mit der am 8. und 9. Mai in Berlin und Potsdam der tote Soldat aus Brechts gleichnamiger Legende von Veteranen der Antihitlerkoalition beerdigt werden soll, ist keine historische Reminiszenz, sondern eine Warnung vor einer Zukunft, die zu verhindern ist. Die Berliner Behörden strengen sich nach besten Kräften an, das zu belegen.

Der Senat von Berlin reklamiert für seinen "Tag für die Demokratie" die bereits am 4.Oktober letzten Jahres von der Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" angemeldeten Straßen und Plätze. Der Warnung vor dem Krieg soll mit dem Recht des Erstanmelders nicht mehr und nicht weniger als das Versammlungsrecht genommen werden. (Siehe Presseerklärung des Aktionsbüros "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" vom 9.4.2005) Wir wiederholen uns: Dies ist nichts anderes als Rechtsbruch, gegen den das Aktionsbüro vor das Verwaltungsgericht Berlin gezogen ist. Es hat dabei in erster Instanz verloren. Das Gericht weigerte sich, gegen den Rechtsbruch des Senats eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Eines seiner "schlagendsten" Argumente: Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin selbst bereits eine Einbeziehung des Reichstagsgebäudes abgelehnt habe, sei sowieso unsicher, ob die Aktion "Das Begräbnis oder die HIMMLISCHEN VIER" "wie konzipiert" stattfinden könne.
"Auf die Tragweite des sog. Erstanmelderprivilegs" (also auf das, worum es hier ging), "braucht dabei im vorliegenden Zusammenhang nicht grundsätzlich eingegangen zu werden."

So schließt das Verwaltungsgericht Berlin sich dem Senat in der Haltung an: Wenn die Obrigkeit Straßen und Plätze beansprucht, hat der Staatsbürger zu weichen. Insbesondere, wenn ein anderer Teil von Obrigkeit sich schon geäußert hat. Mit Preußen hat das viel, mit Demokratie im vorliegenden Fall so gut wie nichts zu tun. Es versteht sich, daß das Aktionsbüro dagegen in die nächste Instanz, also vor das Oberverwaltungsgericht Berlin gehen wird.

Und wozu dieser Rechtsbruch? Um, wie groß getönt, den Naziaufmarsch am 8. Mai zu verhindern? Weit gefehlt! Während den Kriegsgegnern ihr Recht verweigert werden soll, dürfen die Kriegstrommler marschieren. Freilich, geht es nach den Behörden, nicht am Brandenburger Tor. Und dagegen wiederum wollen die Nazis, frech geworden, klagen.

Und dazu muß man nur zwei Dinge sagen:

Das erste steht in einem Text, der nicht ganz, aber fast ebenfalls 60 Jahre alt ist: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten...; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen." (Potsdamer Abkommen). Dieser Text wurde niemals aufgehoben, und die Nazis dahin zu stecken, wohin sie danach gehören, nämlich ins Gefängnis - das wäre in der Tat ein "Tag für die Demokratie".

Und das zweite und für den Fall, daß man es mit der Demokratie nicht ganz so weit treiben will, wie es die Staatsoberhäupter der Sowjetunion, der USA und Großbritanniens 1945 Deutschland gegenüber für unabdingbar gehalten hatten: Die Gegner des Kriegs waren schon da an diesem 8. Mai, bevor die "Jungen Nationaldemokraten" kamen und der Berliner Senat auf seinen Rechtsbruch verfiel! Haltet Euch an das Versammlungsrecht, gebt dem Erstanmelder, was rechtens ist - und es gibt keine Nazis am Brandenburger Tor.

Informationen für die Presse: Stefan Eggerdinger
01783593841, eggerdinger.aktionsbuero@himmlischevier.de

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PDF26.4.2005

Die Stadt Potsdam und die kleinen eisernen Öfen

oder

Difficile est satiram non scribere1

"Den kleinen eisernen Ofen, den können'S freilich haben.
Aber nur im Sommer. Weil, im Winter brauch ma'n ja selber."

Karl Valentin

Die Stadt Potsdam behauptet bis dato, die Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" sei keine öffentliche Demonstration einer politischen Ansicht, die nach dem Versammlungsrecht zu behandeln, also schlicht zu genehmigen sei, sondern eine mit Sondernutzungen zu gestattende Veranstaltung. Das bedeutet, daß für jede im Interesse der Warnung vor dem Krieg geknickte städtische Primel eine Genehmigung einzuholen sei. (Man bleibe uns mit der Meinung vom Hals, Weltkriege begönnen schließlich mit geknickten Primeln. Fakt ist, daß Adolf Hitler sich auch in der Tier- und Blumenliebe ungern von jemandem übertreffen ließ.)

Und diese Stadt Potsdam bringt nun folgendes fertig.
Sie läßt einen Beamten beim Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" anrufen mit der Mitteilung, im Grunde stehe der Durchführung der Aktion nichts im Wege, es gehe nur noch um einige kleinere Korrekturen an den vorgelegten Plänen. (Den Namen dieses Beamten behalten wir vorerst für uns, wir wissen schließlich nicht, wie schlecht ihm bei dieser Lügerei war. Aber wir erkennen eine Begabung, wenn sie vor uns steht: Der Mann steht vor einer großen Karriere als Pressereferent.)
Und nun kommen die "kleineren Korrekturen". Und die kommen schriftlich. Hier nur die schönsten.

Flakscheinwerfer zur Erinnerung an den letzten großen Bombenangriff des 2. Weltkrieges dürfen selbstredend verwendet werden . Sie dürfen allerdings nur von oben nach unten strahlen. Jedenfalls in Potsdam. Daß wir da nicht gleich draufgekommen sind! Flakscheinwerfer nur von oben nach unten - so hätten die Hitlerfaschisten den Krieg natürlich noch schneller verloren.

Das nächste: Sirenenalarm über UKW-Sender darf nicht gegeben werden. Halt! Er darf unter Umständen gegeben werden, aber so, daß man ihn nicht hört. An die Tatsache, daß dieses Land in Schutt und Asche gelegt werden mußte, weil seine herrschende Clique vorher ihrerseits Europa in Schutt und Asche gelegt hatte, darf erinnert werden, vorausgesetzt, der brave Bürger bekommt es nicht mit. Man glaubt es nicht? Man muß es glauben, weil es in einem amtlichen Schreiben der Stadt Potsdam an das Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" steht, datiert vom 25. April. ".... dürfen Geräte, die der Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen ... nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden..." Ausnahmen sind nur möglich, wenn "sie lediglich zu einer unbedeutenden Störung der Nachbarschaft führen". Da die Erinnerung an den vom Deutschen Reich gewollten, ausgelösten und verschuldeten 2. Weltkrieg vermutlich ohne eine gewisse Belästigung der Potsdamer Nachbarschaft nicht abzuhandeln sein wird, ist zu erwarten, daß das Aktionsbüro von seiner Absicht nicht lassen wird. Auch dafür ist die Stadt Potsdam gerüstet. Was jetzt kommt, kann nur wörtlich zitiert werden. (Wenn die Stadt Schilda mit dem preußischen Landrecht schläft, werden solche Schreiben gezeugt!)

Die Stadt Potsdam verlangt im Falle einer Aufrechterhaltung des Antrags unter anderem den "Nachweis, daß zum Schutz der Anwohner vor unzumutbaren Störungen durch die Beschallung aus Kofferradios sichergestellt werden kann, daß der Mitteilungsspiegel L während der zugelassenen Veranstaltungsdauer an den nächstgelegenen Immissionsorten 10 m vor dem geöffneten Fenster eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes einer Wohnung oder an einem vergleichbaren Immissionsort beim jeweils nächsten Anwohner eingehalten wird." Zur Sicherstellung: "Der Antragsteller benennt mir ("mir" ist Frau Hönes, hier nennen wir den Verfasser) zum2 eine Person, die für die Einhaltung dieser Ausnahmezulassung und die Einhaltung der Nebenbestimmungen verantwortlich ist. Hierzu sind der Name, der/die Vornamen sowie die Wohnanschrift anzugeben." Letzteres wird freilich unnötig sein, da der arme Mensch vermutlich für die Dauer der Veranstaltung in Ketten geschlagen und als Geisel ins friderizianischgarnissonsstädtische Verlies verbracht werden wird
Und nun ist Schluß mit Satire.

Kunst darf? Kunst darf, zumindest in Potsdam, nur eines: Sie darf nicht stattfinden. Nicht, wenn es sich um eine politische Versammlung mit Kunstcharakter handelt. Nicht, wenn sie zu hören und zu sehen ist. Nicht, wenn sie geeignet ist, die braven Potsdamer Bürger (beziehungsweise das, was die Stadt Potsdam für ihre Untertanen hält) aus der Ruhe zu schrecken, weil sie sie an eine Vergangenheit erinnert, die einmal Zukunft war und hätte verhindert werden können. Nicht, wenn sie dazu aufruft, diese Zukunft, die vor aller Augen vorbereitet wird, dieses Mal, dieses eine und nächste Mal zu verhindern. Das Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" wird alle Rechtsmittel ausschöpfen, gegen diese Bescheide anzugehen.

Die zitierten Originale dieser Realsatire können beim Pressesprecher des Aktionsbüros "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" angefordert werden. (Tel. 0178- 3593841)

Stefan Eggerdinger
Pressesprecher des Aktionsbüros
"Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER"


Fußnoten:

1 "Schwierig ist es, keine Satire zu schreiben." Mit diesem Aufschrei protestierte der Dichter Juvenal im 2. Jahrhundert unserer Zeitrechnung gegen die verlotterten Zustände des römischen Kaiserreichs. (Juvenal, Satiren I,30)

2 Grammatikfehler im Original

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PDFPressemitteilung, 19.4.05

Offener Rechtsbruch

oder

Die Angst des Berliner Senats vor den HIMMLISCHEN VIER

Wenn ein deutscher Staat sich weigert zu tun, wozu er seit dem Potsdamer Abkommen alle Mittel in der Hand hat, nämlich jede nazistische Organisation in diesem Land stante pede aufzulösen, dann kommt folgendes dabei heraus:

Seit dem Oktober 2004 liegt den Berliner Behörden die Anmeldung der Antikriegsaktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" am 8. und 9. Mai am Reichstag, dem Brandenburger Tor und am Sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten vor. Einen Monat später melden etwa die selben Plätze die Nazis an für eine Manifestation unter der unsäglichen Losung "Schluß mit der Befreiungslüge!".

Was er will und was er nicht will, weiß der Berliner Senat genau. Erstens: Eine Erinnerung an den Sieg über den Hitlerfaschismus, die vor künftigen Wiederholungen deutschen Kriegstreibens warnt, will er nicht haben. Er will nicht haben die Erinnerung an den heroischen Sieg der Sowjetunion (dargestellt durch die beiden T34-Panzer), nicht die persönliche Anwesenheit von Veteranen des Kampfes gegen Hitler aus der ehemaligen Sowjetunion, aus Frankreich, Großbritannien und den USA. Und zweitens: Die Nazis müssen natürlich dürfen, aber nicht am Brandenburger Tor, wo die Kameras der ausländischen Presse aufgestellt sein werden an diesem 8. Mai.

Im Bemühen, den Kriegsgegnern ihr Recht zu verweigern und die widerlichsten Kriegstrommler zu dulden, kommt der Senat auf einen Einfall, der ihn in den Geruch wo nicht der Heiligkeit, so doch der Demokratie bringen soll. Er ruft einen von ihm organisierten "Tag der Demokratie" aus, auf dem solch notorische Kämpfer für die Demokratie wie Franz Beckenbauer auftreten sollen - und erklärt, par ordre de Mufti, alle anderen Veranstaltungsanmeldungen für den 7. und 8. Mai, zuvörderst natürlich die der "Himmlischen Vier", für erledigt.

Auf einem vom Senat gewünschten Gesprächstermin am 4. April legt das Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" einen Kompromißvorschlag vor (siehe Presseerklärung vom 9.4.05). Eine Einigung auf den Kompromißvorschlag kommt nicht zustande, das Aktionsbüro bekommt keine Antwort mehr vom Senat. Darauf reicht der "Verein für die unliterarische Verwendung der Literatur und außergewöhnliche BrechtVorhaben e.V." am 8. April Klage gegen das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, ein. Dem Land Berlin soll durch eine einstweilige Anordnung untersagt werden, die Erstanmeldung des Vereins für den 8. Mai und den Bereich um das Brandenburger Tor, den Platz des 18. März und in der Straße des 17. Juni weiterhin zu ignorieren, indem das Land Berlin für diesen Tag und diese Orte die Durchführung eines Programms im Rahmen eines "Tags der Demokratie" ankündigt. Das Verwaltungsgericht Berlin schlägt einen Mediationstermin aller Beteiligten vor. (Das Aktionsbüro hatte auch für den Reichstag einen für dessen Verwaltung annehmbaren Kompromißvorschlag unterbreitet.) Dieser Termin kommt nicht zustande, nachdem Herr Thierse als Hausherr des Reichstags erklärt, daß keine Bereitschaft zu einem solchen Termin bestehe.

Man will an diesem 8. Mai keine Warnung vor dem Krieg haben. Man will keine Erinnerung daran haben, daß schon einmal an die 100 Länder in den Krieg eintreten mußten, um das deutsche Militär zu stoppen und die Barbarei des Faschismus zu besiegen. Man will Brechts toten Soldaten, man will "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER", man will die Veteranen des Kampfes gegen Hitler von den vier Siegermächten nicht haben an diesem 8. Mai in Berlin, und dafür wird das Recht gebeugt. In der Hauptstadt der Berliner Republik wird mit dem Recht des Erstanmelders nicht mehr und nicht weniger außer Kraft gesetzt als das Recht der freien Versammlung. Man stelle sich vor, damit käme man durch: In Zukunft könnte jede öffentliche Versammlung verunmöglicht werden, indem irgendein Staatsorgan im Nachhinein die angemeldeten Straßen und Plätze für einen selbstdefinierten "Staatsakt" (der im gegebenen Fall keiner ist!) reklamiert.

Ob dieser Rechtsbruch möglich ist, das werden nun die Gerichte zu entscheiden haben. Jedenfalls hat der "Verein für die unliterarische Verwendung der Literatur und außergewöhnliche Brecht-Vorhaben e.V." am 14.4.2005 beim Verwaltungsgericht Berlin auch Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wegen Duldung der Nutzung des Reichstags am 8. Mai eingereicht.

Wir gestatten uns, den Berliner Senat auf die Existenz eines Grundgesetzes aufmerksam zu machen.

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PDFPressemitteilung, 9.4.05

Klage gegen das Land Berlin eingereicht

Der "Verein für die unliterarische Verwendung der Literatur und außergewöhnliche Brecht-Vorhaben", Erstanmelder des Bereichs um Reichstag und Brandenburger Tor am 8. Mai 2005, hat am 8.4.2005 beim Verwaltungsgericht Berlin Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Berlin eingereicht.

Der Verein hatte am 4.4. anläßlich eines vom Senat gewünschten Gesprächs einen Vorschlag unterbreitet, wie die seit dem Oktober 2004 angemeldete Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung des Erstanmelderrechts gegenüber dem Senat am 8. Mai in Berlin durchgeführt werden kann. Danach würde der tote Soldat aus Brechts Gedicht "Legende vom toten Soldaten" am 8. Mai aus dem Gemeinschaftsgewühl der Buden und Stände von CSU, Unternehmerverband, Konrad-Adenauer-Stiftung, Gewerkschaften, Kirchen bis zur "Europa ohne Rassismus" heraus auftauchen und auf einem Lkw zum Sowjetischen Ehrenmal gebracht werden, wo Brechts Tochter Hanne Hiob das Gedicht ihres Vaters rezitieren würde. Vor dem Ehrenmal nähmen dann zwei dort stationierte sowjetische Panzer den deutschen Soldaten zwischen sich und also in Haft und brächten ihn im Konvoi nach Potsdam. Dort werden die weiteren Ereignisse der Aktion, also z.B. der von Luftschutzsirenen begleitete Flug des Bombers über der abendlichen Stadt und am 9. Mai, bei Anwesenheit von Veteranen des Kampfes gegen Hitler aus 5 Ländern, das Begräbnis des deutschen Soldaten nahe der ehemaligen Garnisonskirche stattfinden.

Auf der Videoleinwand am Brandenburger Tor würde am 8. Mai, unmittelbar vor der Videoübertragung der Rede des Bundespräsidenten, der Film "Die Wunderwaffe" vorgeführt, der frühere Stationen der "Legende vom toten Soldaten" zeigt.

So wäre da zumindest eine Kraft der würdevollen Begehung des Tages, für den die Völker Millionen Menschen opfern mußten, des Tages, der ein internationaler Festtag der Befreiung der Welt vom deutschen Faschismus ist.

Wir dokumentieren im Anhang den Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER".

Zu einem Abschluß der Vereinbarung oder einem sonstigen Kompromiß kam es von seiten des Senats von Berlin nicht. Deshalb hat der "Verein für die unliterarische Verwendung der Literatur und außergewöhnliche Brecht-Vorhaben e.V." am 8. April Klage gegen das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, eingereicht. Dem Land Berlin soll durch eine einstweilige Anordnung untersagt werden, die Erstanmeldung des Vereins für den 8. Mai und den Bereich um das Brandenburger Tor, den Platz des 18. März und in der Straße des 17. Juni weiterhin zu ignorieren, indem das Land Berlin für diesen Tag und diese Orte die Durchführung eines Programms im Rahmen eines "Tags für die Demokratie" ankündigt.

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Anlage:

Vereinbarung



zwischen


dem Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit,
dieser vertreten durch den Chef der Senatskanzlei, Andre Schmitz

und


dem Aktionsbüro "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHER VIER" des "Vereins für die unliterarische Verwendung der Literatur und außergewöhnliche Brecht-Vorhaben",
vertreten durch Heinz Klee

a)

(1) Die Senatskanzlei ermöglicht dem Aktionsbüro die alleinige Nutzung des Sowjetischen Ehrenmals im Tiergarten am 8. Mai 2005 in Form der Aufstellung von zwei Attrappen sowjetischer Panzer auf der mittleren Freifläche des Ehrenmals (entsprechend Markierung in der anliegenden Skizze) und zwar in der Zeit nach Abbau der Vorkehrungen für die Veranstaltung am 7. Mai (PDS-Mitte) bis um 20 Uhr am 8. Mai. Ob die Panzerattrappen sich dort auch während der um 10 Uhr vorgesehenen Kranzniederlegung durch die Botschaft der russischen Föderation befinden, klärt das Aktionsbüro mit der Botschaft.

(2) Der Regierende Bürgermeister überläßt dem Aktionsbüro die Videowand und die dazu gehörigen technischen Gerätschaften in der Zeit von 14 bis 15 Uhr zur unentgeltlichen Nutzung und ermöglicht so dem Aktionsbüro die Vorführung des Films "DIE WUNDERWAFFE" über die Aktion der "Legende vom toten Soldaten" nach Bertolt Brecht (70 Minuten). Sollte die Filmvorführung bis zum Beginn der Übertragung der "zentralen Gedenkveranstaltung aus dem Deutschen Bundestagstag mit der Rede des Bundespräsidenten" noch nicht beendet sein, wird sie nach der Übertragung fortgesetzt.

(3) Dem Aktionsbüro wird hiermit unwiderruflich erlaubt, einen LKW mit Anhänger, auf dem der Soldat aus Brechts Legende liegt, neben der Videowand beim Brandenburger Tor aufzustellen und zwar spätestens unmittelbar vor Beginn der Vorführung des Films "DIE WUNDERWAFFE" bis nach der Übertragung aus dem Bundestag bzw. der Fortsetzung der Vorführung des Films "DIE WUNDERWAFFE" und der Abfahrt des LKWs in Richtung des Sowjetischen Ehrenmals.

(4) Von Seiten des Regierenden Bürgermeisters wird hiermit verbindlich erklärt, daß durch entsprechende Auflagen an alle in Frage kommenden anderen Veranstalter dafür Sorge getragen wird, daß während der halbstündigen Rezitation der "Legende vom toten Soldaten" auf dem Sowjetischen Ehrenmal andere Tonübertragungen usw., welche die Rezitation stören würden, unterbleiben.

(5) Es wird weiter verbindlich erklärt, daß durch entsprechende Auflagen an alle in Frage kommenden anderen Veranstalter und durch eigene Kontrolle durch Polizeikräfte dafür Sorge getragen wird, daß keinerlei Hindernisse (Absperrgitter, Menschen usw.) die Abfahrt der Panzerattrappen vom Ehrenmal und die Weiterfahrt mit LKW nach Potsdam behindern sowie daß westlich der Rabin-Str. (Entlastungs-Str.) auf der Str. des 17. Juni von 14 bis 20 Uhr die Möglichkeit besteht, ca. 100 für den Autokorso nach Potsdam benötigte PKWs zu parken.

(6) Für den Fall, daß das Land Berlin die in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen schuldhaft oder grob fahrlässig nicht oder nicht in gehöriger Weise (d.h. Eintreten nicht nur unerheblicher Behinderungen bei der Durchführung der angemeldeten Aktion) erfüllt, verpflichtet es sich hiermit zur Zahlung einer Summe in Höhe von Euro 50.000,- als Mindestbetrag des Schadensersatzes. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

b)

Aus demokratischen Erwägungen versteht es sich von selbst, daß das Aktionsbüro seine Erstanmeldung nicht zurückzieht.

Berlin, den ...
paraphiert / verbindlich unterzeichnet                 paraphiert / verbindlich unterzeichnet
.....                                                                         ...
für die Senatskanzlei                                          Heinz Klee für das Aktionsbüro

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PDF16.Februar 2005  
Rechtsanwältin Gabriele Heinecke: Mitteilung an die Presse

In den letzten Wochen ist in verschiedenen Presseorganen darüber spekuliert worden, ob und wann für den 7. und 8. Mai 2005 eine antifaschistische öffentliche Versammlung am Reichstag und am Brandenburger Tor angemeldet worden ist. Im Namen des "Verein für die unliterarische Verwendung der Literatur und aussergewöhnliche Brechtvorhaben e.V." - einem bundesweit tätigen Aktionsbündnis, das die Tradition der grossen Aktionen "Der Anachronistische Zug oder Freiheit und Democracy" (1980 und 1990) sowie der "Legende vom toten Soldaten" (1989) fortsetzt - teile ich mit:

In den letzten Wochen ist in verschiedenen Presseorganen darüber spekuliert worden, ob und wann für den 7. und 8. Mai 2005 eine antifaschistische öffentliche Versammlung am Reichstag und am Brandenburger Tor angemeldet worden ist. Im Namen des "Verein für die unliterarische Verwendung der Literatur und aussergewöhnliche Brechtvorhaben e.V." - einem bundesweit tätigen Aktionsbündnis, das die Tradition der grossen Aktionen "Der Anachronistische Zug oder Freiheit und Democracy" (1980 und 1990) sowie der "Legende vom toten Soldaten" (1989) fortsetzt - teile ich mit:

Mit Schreiben vom 4. Oktober 2004 wurde von dem Verein bei dem Polizeipräsidium Berlin, bei dem Deutschen Bundestag und bei dem Bundesministerium des Innern eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel mit Kunstcharakter für den 8. Mai 2005 angemeldet und das Projekt "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" vorgestellt: als die Geschichte des toten deutschen Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges, der längst wieder k.v. erklärt in Verletzung aller völkerrechtlichen Vorgaben wieder marschiert; als eine von Regierung und Regierten Antworten fordernde Aktion politischer Kunst auf eine als Humanismus verbrämte, nach innen und aussen Opfer hinterlassende Politik. Die Aktion ist nicht nur Kunst, sie ruft zur kollektiven Meinungsäußerung gegen diese Politik auf. Die Anmeldung ist damit auch nach dem Versammlungsrecht zu behandeln.

Schon in der Anmeldung vom 4. Oktober 2004 ist deutlich gemacht worden, dass die Aktion nicht "ortsfest" vor dem Reichstag verharren, der (Demonstrations-) Zug vielmehr nach dem Abholen des "toten Soldaten" im/ am Reichstag nach Potsdam weiterziehen wird. Mit Schreiben vom 15.11.2004 erfolgte die Angabe der genauen Demonstrationsroute von Berlin nach Potsdam am 8. Mai 2005.

Mit Antwortschreiben des Polizeipräsidenten vom 2. Dezember 2004 wurde mitgeteilt, es liege seit dem 4. November 2004 eine Anmeldung der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) für den Platz des 18. März vor. Da die Bekanntgabe der Demonstrationsroute für das Projekt "DIE HIMMLISCHEN VIER" erst mit Schreiben vom 15. November erfolgt sei, sei der Aufzug der JN nach dem Prinzip der ersten Anmeldung als vorrangig zu betrachten. Dies ist nach dem oben Dargelegten unrichtig! Das Recht der ersten Anmeldung liegt wem gegenüber auch immer bei der Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" .

Am 18. Dezember 2004 meldete der "Verein für die unliterarische Verwendung der Literatur und aussergewöhnliche Brechtvorhaben e.V." die Aktion zusätzlich für den 7. Mai 2005 an, "um zu verhindern, dass die JN oder andere neonazistische Gruppen bei einer Nichtzulassung für den 8. Mai 2005 auf den Vortag ausweichen können" .

Von Vertretern der Presse wurde uns in den letzten Tagen die angebliche Mitteilung aus dem Polizeipräsidium zugetragen, eine solche Anmeldung sei dort nicht bekannt. Die Information ist falsch. Der Polizeipräsident hat auf unsere Nachfrage mitteilen lassen, dass die Versammlungsanmeldung für den 7. Mai 2005 vorliegt. Zitat aus dem Schreiben des Polizeipräsidiums vom 15.2.05: "Sie gehen zutreffend davon aus, daß Sie für Ihren Mandanten für den 07.05.05 zwei Versammlungsanmeldungen vorgenommen haben."

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5.Februar 2005 Pressemitteilung
Wir oder die Nazis auch am 7. Mai!

Wie gestern gemeldet hat die NPD nun auch für den 7. Mai eine Kundgebung am Brandenburger Tor angemeldet.

Auch das wird ihr nichts nützen. Denn der Platz ist schon besetzt! Hat doch mit Datum vom 18. Dezember 2004 der "Verein für unliterarische Verwendung der Literatur und außergewöhnliche Brechtvorhaben e.V." die Erweiterung der schon im Oktober angemeldeten Versammlung mit Kunstcharakter "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" auch auf den 7. Mai beim Polizeipräsidenten von Berlin angemeldet. Und das mit folgenden Stationen: Straße des 17. Juni, Sowjetisches Ehrenmal - Reichstag - Scheidemannstraße - Dorotheenstraße - Unter den Linden - Neue Wache - Brandenburger Tor - Sowjetisches Ehrenmal.

Das Projekt Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER ist also schon da, wo die Nazis hinwollen. Und auch die eigenwilligste Interpretation des Kalenders wird nicht wegwischen können, daß die Anmeldung der HIMMLISCHEN VIER am 18. Dezember wochenlang vor der jetzt von der NPD angekündigten Anmeldung für den 7. Mai liegt. Also wird auch der 7. Mai den Antifaschisten gehören.

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27.Januar 2005 Pressemitteilung
Die HIMMLISCHEN VIER oder die "Jungen Nationaldemokraten" ?
Neuer Nazi-Eklat in Berlin könnte verhindert werden!

Die Absicht des Berliner Polizeipräsidiums, einer Kundgebung der "Jungen Nationaldemokraten" am 8. Mai Vorrang vor einer internationalen Antikriegsaktion einzuräumen, stößt inzwischen auf heftige Kritik von prominenter Seite. Dabei wäre eine weitere Schändlichkeit nach dem Auftreten der NPD im sächsischen Landtag sehr leicht zu verhindern: die Berliner Polizei hätte das Versammlungsrecht anzuwenden und die Jugendorganisation der NPD des Platzes des 18. März zu verweisen. Die Unterstützung genau eines solchen Vorgehens wäre daneben ein Prüfstein, wie ernst es den Vertretern aller im Bundestag vertretenen Parteien mit ihrem nach dem 21. Januar geäußerten Abscheu vor den Faschisten von NPD und DVU ist.

Die Kritiker der bisherigen Haltung des Berliner Polizeipräsidenten, die auf das genaue Gegenteil hinausgeht, solidarisieren sich mit der Aktion "Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER" , der auf zwei Tage in Berlin und Potsdam angelegten und unter Teilnahme von Veteranen des Krieges aus den Ländern der Anti-Hitler-Koalition geplanten szenischen Darstellung des Brecht-Gedichts Die Legende vom toten Soldaten. Diese Aktion nun soll, obwohl sie das Gelände vor dem Reichstag einen ganzen Monat vor den Nazis angemeldet hatte, wegen eben dieser JN-Kundgebung nicht stattfinden dürfen.

Nachdem schon Rolf Gössner, der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, bei der Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2004 die Aufführung der HIMMLISCHEN VIER befürwortet und dazu aufgerufen hatte, sich "den Alt- und Neonazis am 8. Mai 2005 gemeinsam entgegenzustellen" , erklärte auch die IG Metall in Berlin in einem Brief an den Polizeipräsidenten ihre Solidarität mit der Antikriegsaktion. Sie schreibt mit Datum vom 23.12.2004 unter anderem: "Eine Demonstration von Neonazis am 8. Mai zum Brandenburger Tor ist aus unserer Sicht eine ungeheuerliche Provokation, und wir hoffen sehr, daß Polizei und Gerichte deren Aufmarsch unterbinden. Deshalb wäre es uns unverständlich, wenn eine bereits bei Ihnen und anderen Stellen angemeldete Erinnerungsaktion an die Schrecken der NS-Herrschaft nun mit Verweis auf einen solchen Aufmarsch von Neonazis möglicherweise nicht zugelassen würde."

Die verdi-Jugend Bayern fragt in einem Schreiben an den Berliner Polizeipräsidenten: "Abgesehen davon, daß eine derartige Aktion der JN aufgrund unserer Geschichte sowieso nicht zu genehmigen ist: Welchen Grund sollte es sonst geben, die "Himmlischen Vier" nicht zu genehmigen?"

Die verdi-Jugend Bayern fragt in einem Schreiben an den Berliner Polizeipräsidenten: "Abgesehen davon, daß eine derartige Aktion der JN aufgrund unserer Geschichte sowieso nicht zu genehmigen ist: Welchen Grund sollte es sonst geben, die "Himmlischen Vier" nicht zu genehmigen?"

In der szenischen Darstellung der "Legende vom toten Soldaten" soll ein deutscher Soldat vor dem Reichstagsgebäude aufgebahrt werden. Brechts Tochter Hanne Hiob wird das Gedicht ihres Vaters lesen. Von Vertretern der Veteranen aus den USA, aus Rußland, Großbritannien, Frankreich und Polen wird der Soldat dann mit Begleitung zweier sowjetischer Panzer zum Schloß Cecilienhof nach Potsdam eskortiert, wo 1945 das Potsdamer Abkommen geschlossen wurde. Ein historischer Bomber aus dem II. Weltkrieg wird über der Stadt erscheinen und an den letzten alliierten Bombenangriff vom 14. April 1945 erinnern. Am 9. Mai dann soll der deutsche Soldat an der Stelle der ehemaligen Garnisonskirche in seinem hoffentlich letzten Grab begraben werden.

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7.Dezember 2004 Pressemitteilung
WIR oder die Nazis!

Am 4. Oktober hatten wir beim Berliner Polizeipräsidenten, ebenso wie beim Innenministerium und beim Bundestag, das Reichstagsgelände angemeldet. Für den 60. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus. Für die künstlerische Aktion Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER (siehe Flugschrift, 9 Seiten, 900kB). Und am 15. November die genaue Route vom Reichstag nach Potsdam nachgereicht.

Mit Datum vom 2. Dezember erhalten wir im Auftrag des Polizeipräsidenten ein Schreiben, in dem der Eingang unserer Anmeldeschreiben vom 4. Oktober und 15. November bestätigt wird. Wie es in dem Schreiben aber weiter heißt, "liegt hier bereits seit dem 4. November 2004 eine Anmeldung für einen Aufzug der JN (Junge Nationaldemokraten) für den 8. Mai 2005 (10.00 bis 18.00 Uhr) vor, der aus östlicher Richtung kommend am Platz des 18. März enden soll und sich somit mit Ihrer geplanten Veranstaltung überschneiden würde."

Wir wissen nicht, wie die am 4. November eingegangene Anmeldung der Nazis zustande kam. Wir wissen allerdings ja, daß sie von Verfassungsschützern durchsetzt sind.

Wie dem auch sei, die Lösung ist ganz einfach: Die Polizei braucht nur unserer Anmeldung vom 4. Oktober Folge zu leisten und die einen Monat später eingegangene Anmeldung der Nazis ist hinfällig.

Denn: Der von den Nazis angemeldete Platz des 18. März liegt an der Westseite des Brandenburger Tors und ist nur etwa 500 Meter vom Reichstag entfernt. Wie die Polizei selber sagt, muß der Sicherheitsabstand zwischen Antifaschisten und Faschisten 2 km betragen!

Also können die Nazis keinen Marsch durchs Brandenburger Tor veranstalten, wenn wir am Reichstag unsere Aktion durchführen!

Wenn wir unser Recht bekommen, können die Nazis nicht marschieren.

Wenn wir unser Recht nicht bekommen, können die Nazis am 8. Mai mit Schluß mit der Befreiungslüge marschieren.

So einfach ist das.

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